marc heinrich, komma
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Partnerschaftlich und fair.
Unsere ausführlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der marc heinrich, komma (nachfolgend Agentur genannt)und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von der Agentur in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Die AGBs sind online auf der Website der Agentur abrufbar unter www.heinrich-komma.ch

2. Offerten

Die Erstofferte, aufgrund ungefährer Angaben erstellt, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Verursacht die Erstellung einer Offerte unüblichen Aufwand, so schuldet der Auftraggeber bereits für die Offerte eine Vergütung. Konzepte, Entwürfe und Präsentationen sind zu vergüten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Wettbewerben hat der Auftraggeber keinerlei Rechte auch wenn die Vergütung bezahlt wurde.

3. Leistungsdefinition

Die Agentur unterscheidet nach «Agenturleistungen» und «Fremdleistungen». Agenturleistungen werden von der marc heinrich, komma oder deren Sublieferanten erbracht. Die Agentur haftet im Rahmen der AGB für die Erbringung der Agenturleistungen. Fremdleistungen sind Leistungen Dritter (z.B. Druckkosten). Ohne andere Vereinbarung werden sie direkt an den Auftraggeber abgerechnet. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Leistungen Dritter.

4. Vertragsabschluss & Vertragsgegenstand

Ein Vertrag kommt durch vorbehaltlose Annahme des Angebots durch den Auftraggebern zustande. Ist der Auftraggeber mit dem Inhalt der Offerte nicht in allen Teilen einverstanden, so ist die Agentur nicht weiter an den Inhalt gebunden.

5. Geistiges Eigentum

Alle von der Agentur geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum des Schöpfers (natürliche Person). Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens der Agentur. Ohne Einverständnis von der Agentur dürfen keine Änderungen an den Werken vorgenommen werden. Das geistige Eigentum der Werke der Agentur wird geschützt durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

6. Nutzungsrechte

Nach Bezahlung gehen sämtliche Rechte zur Nutzung der von der Agentur erarbeiteten Werke auf den Auftraggebern über.

7. Gewährleistung

Bei durch den Auftraggebern angelieferten Daten und Dokumente, welche der Agentur zur Weiterbearbeitung dienen, geht dieselbe davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung an die Agentur kann mündlich oder schriftlich (auch elektronisch) erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Die Agentur handelt gegenüber Dritten immer im Auftrag des Auftraggebers. Andere Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.

9. Gut zum Druck / Gut zur Ausführung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Ausführung»/«Gut zum Druck» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Ausführung»/«Gut zum Druck» kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht mitgeteilt wurden, übernimmt die Agentur keine Haftung.

10. Belegexemplare

Von allen produzierten Arbeiten sind der Agentur mindestens sechs Belegexemplare zu überlassen. Der Agentur steht das Recht zu, diese Belegexemplare sowie auch deren elektronische Version als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

11. Verrechnung und Mehrwertsteuer

Alle Offerten verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind netto zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist. Die Mahnspesen betragen bei der zweiten Stufe pauschal CHF 50.- und es wird ein Verzugszins von 5 % erhoben. Agenturleistungen werden nach effektivem Aufwand verrechnet, solange nichts anderes vereinbart ist. Spesen werden gesondert und nach Beleg abgerechnet. Fahrkosten werden nach einer Wegpauschale abgerechnet. Es gelten die Ansätze gemäss Angebot.

12. Auftragsreduzierung oder -annulierung

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur einen Anspruch auf 50 % des abgemachten Honorars, dessen Leistungen begonnen wurden. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat die Agentur Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen. Die Agentur kann bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden.

13. Leistungen Dritter

Die Agentur kann Aufträge an Lieferanten im Namen und auf Rechnung Dritter (Auftraggeber der Agentur) erteilen.

14. Haftung

Die Agentur verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen. Die Haftung seitens der Agentur beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadenansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

15. Mängelrüge

Die von der Agentur erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich zu erfolgen.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von der Agentur. Auf das Vertragsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung. Sollten Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl verbindlich.

Wallisellen, 1. Januar 2015, marc heinrich, komma

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ab sofort gültig und ersetzen alle früheren Fassungen der AGB von marc heinrich, komma.